· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung: Mit oder ohne Mehrwertsteuer?
| Immer wieder gibt es Streit um die Frage, ob die durch einen Unfallschaden ausgelöste Wertminderung bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten um 19 Punkte Mehrwertsteueranteil zu kürzen ist oder ob die „Mehrwertsteuerneutralität“ durchgreift. Ein von den Versicherern derzeit häufig zitiertes Urteil des AG Remscheid hat die Diskussion neu belebt. |
Ein Urteil vom AG Remscheid lässt aufhorchen
Das AG Remscheid differenziert zwischen der Mehrwertsteuerneutralität der Position „Wertminderung“ und den rechnerischen Auswirkungen auf den Geschädigten im Sinne der Vermögensbilanz. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Wertminderung zwar mehrwertsteuerneutral sei, sich am Ende aber nur netto auswirke (AG Remscheid, Urteil vom 10.11.2017, Az. 8a C 190/16, Abruf-Nr. 199529).
Differenzierung ist nachvollziehbar und richtig
Der Ansatz des AG Remscheid, zwischen der Mehrwertsteuerneutralität und der Auswirkung in der Vermögensbilanz zu unterscheiden, ist sachlich richtig. Da die Rechtsstreitigkeiten um diese Frage derzeit häufig auf dieser Grundlage geführt werden, ist es nicht richtig, das Urteil zu ignorieren. Denn dann werden auf der Seite des Geschädigten unnötig Prozesskosten riskiert.
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