03.06.2024 · Nachricht · Wertminderung
Wertminderung und Berechtigung zum Vorsteuerabzug: Schadengutachter sollten jetzt schon Strategie anpassen
| Bereits seit der Entscheidung des AG St. Goar haben einige Schadengutachter reagiert. Sie haben bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten die Wertminderung auf der Grundlage des Netto-Wiederbeschaffungswerts und der Netto-Reparaturkosten ermittelt und diesen Umstand im Begleittext deutlich herausgestellt. UE rät dazu, das immer so zu tun. Denn voraussichtlich wird sich diese Anforderung auch aus den noch nicht veröffentlichten BGH-Entscheidungen ergeben. Das war in der mündlichen Verhandlung unüberhörbar. |
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