· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert auf dem leergefegten Gebrauchtwagenmarkt mit steigenden Preisen
| Die aktuelle Situation, dass Neuwagen sehr schleppend geliefert werden und deshalb junge Gebrauchtwagen so nachgefragt sind, dass der Markt teilweise leergefegt ist, gab es seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Marktwirtschaft reagiert: Wenn Fahrzeuge nicht mit Nachdruck in den Markt gepresst werden müssen, steigen ganz folgerichtig die Preise. Daher passt manches Schadengutachten mit seinem Wiederbeschaffungswert (WBW) nicht oder nicht mehr. Wie ist die Rechtslage? |
Situation bei aktuellen Bewertungen
Stützt sich der Schadengutachter im Wesentlichen auf die rechnerische Ermittlung und die naturgemäß immer etwas hinterherhinkenden Marktbeobachter, dürfte der WBW bei jüngeren Fahrzeugen derzeit regelmäßig zu niedrig sein. Da hilft ein Abgleich mit den Gebrauchtwagenbörsen. Hier zeigt sich der Nutzen, den WBW mit drei realen Offerten zu hinterlegen.
Situation bei vorhandenen Bewertungen
Anspruchsvoller ist die Konstellation, dass der WBW bei der Erstellung des Schadengutachtens gepasst hat, die Ersatzbeschaffung zu gestiegenen Preisen aber erst verzögert stattfindet, weil der Versicherer nicht zügig zahlt und eine Ersatzbeschaffung ohne das Geld vom Versicherer nicht möglich ist. Hier muss zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden differenziert werden.
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