· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs ist am regionalen Markt zu ermitteln
| Nachdem die Schlacht um die Restwerte juristisch geschlagen ist, wenden sich die Versicherer zunehmend dem Wiederbeschaffungswert (WBW) zu. Das war zu erwarten, denn er ist ja bei der Ermittlung des zu erstattenden Schadenersatzes bei Totalschäden eine gleichermaßen wirksame Stellgröße. In diesem Zusammenhang erreicht „UE“ die Frage eines Lesers. Er möchte wissen, welche der relevante Markt für die Ermittlung des WBW ist - der regionale oder das Internet. |
Frage: Als Sachverständiger ermittle ich den WBW gemäß den Leitsätzen des Institutes für Sachverständigenwesen e.V. regelmäßig am örtlichen Markt. Versicherer halten mit Internetangeboten von „irgendwo“ dagegen. Gibt es ein obergerichtliches Urteil, das klar auf den örtlichen Markt abstellt?
Antwort: Jedenfalls aus der jüngeren internetgeprägten Zeit gibt es keine Äußerung des BGH zu dieser Frage.
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