· Nachricht · Wiederbeschaffungswert
Händlereinkaufspreis oder -verkaufspreis als WBW beim händlereigenen Neufahrzeug?
| Auch so etwas passiert: Das noch nicht zugelassene Neufahrzeug wird auf dem Hof des Händlers derartig beschädigt, dass ein Totalschaden vorliegt. Nun geht es um den Wiederbeschaffungswert. Ist das der Händlereinkaufspreis oder ist das der potenzielle Verkaufspreis, weil der Händler mit dem Fahrzeug bei der derzeitigen Marktlage mit dem Verkauf des Neufahrzeugs einen Gewinn erzielt hätte? Dazu erreichte UE die Frage eines Schadengutachters: |
Frage: Ich bearbeite einen Fall mit einem Neuwagen (keine Zulassung, absolut neu), der auf dem Betriebsgelände verunfallt ist. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Fahrzeug war noch nicht verkauft. Meine Frage ist: Wird hier der Händlereinkaufspreis (Neuwagenrechnung) oder der Händlerverkaufspreis als WBW zugrunde gelegt?
Antwort: Für den Wiederbeschaffungswert ist der Händlereinkaufswert zugrunde zu legen. Der Gewinn ist eine zusätzliche Schadenposition außerhalb des Wiederbeschaffungswerts.
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