· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert/Totalschaden
Woran wird der Wiederbeschaffungswert beim händlereigenen Fahrzeug festgemacht?
| Die Restwertfrage für das händlereigene Fahrzeug beim Totalschaden im Haftpflichtfall hat der BGH bekanntlich geklärt. Nun steht offenbar dessen Wiederbeschaffungswert (WBW) im Fokus der Versicherer. Das führt zu Irritationen bei der Gutachtenerstellung und der Schadenabrechnung. Dazu erreichte die UE-Redaktion die Frage eines Schadengutachters. |
Frage: Beim Totalschaden eines händlereigenen Fahrzeugs reklamiert der Versicherer, wir hätten den WBW nicht wie üblich an den Händlerverkaufspreisen festmachen dürfen. Stattdessen hätten wir ihn am Händlereinkaufswert festmachen müssen, denn es werde ja beim WBW gedanklich unterstellt, dass der Geschädigte sich nun so ein Fahrzeug kaufe. Ist das richtig?
Antwort: Im Grundsatz ist das richtig. Doch nun kommt das ganz große „Aber“:
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