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  • 16.04.2014 · Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert

    Kilometerzähler manipuliert – WBW nicht nachgewiesen

    | Kann der Versicherer deutliche Anhaltspunkte für einen manipulierten Kilometerstand des beschädigten Fahrzeugs aufzeigen, hat der Geschädigte mit der Vorlage des Schadengutachtens, dessen Wertermittlung auf dem angezeigten Kilometerstand beruht, den Wiederbeschaffungswert (WBW) nicht nachgewiesen. Damit schuldet der Versicherer ihm hinsichtlich des Fahrzeugschadens nichts, entschied das LG Duisburg. |