14.02.2023 · Nachricht · Wiederbeschaffungswert
Neuwagenrabatt schlägt nicht auf den WBW durch
| Nun hat das OLG Stuttgart die absurde Entscheidung des LG Heilbronn korrigiert: Ein Großkundenrabatt, der dem Geschädigten beim Erwerb von Neuwagen gewährt wird, hat keinen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert, wenn dem Geschädigten nicht auch beim Erwerb eines Gebrauchtwagens ein solcher Rabatt gewährt wird. |
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