· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
Probleme über Probleme, wenn der Gutachter beim WBW in die Glaskugel schaut
| In vielen Schadengutachten steht beim Wiederbeschaffungswert (WBW) einfach nur eine Zahl. Wie der Schadengutachter zu diesem Ergebnis kam, bleibt sein Geheimnis. Allenfalls findet sich ein sprechblasenähnlicher Text. Nach dem augenzwinkernden Motto „Ein Gutachten ist richtig, wenn sich niemand beschwert, auch wenn es eigentlich falsch ist“, geht das oft gut. Aber nicht immer. Das führte zu einer Leserfrage aus der Anwaltschaft. |
Frage: Zu dem in einem Gutachten von Ende September ermittelten WBW ist derzeit kein vergleichbares adäquates Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden. Die Besonderheit des Falls ist die sehr niedrige Laufleistung von nur 44.000 km eines elf Jahre alten Skoda Roomster. Der Mandant hat die Suche auf den überregionalen Markt ausgeweitet, aber auch dort ist nichts zu finden. Er ist jetzt ziemlich unzufrieden mit dem Gutachter. Er sieht nicht ein, dass der WBW im Moment kein reeller Wert ist, wenn der Markt leer ist.
Der Gutachter hat nun ein Nachtragsgutachten erstellt mit folgenden Erläuterungen: „Laut Gutachten wurde das Fahrzeug anhand der Bewertungsprogramme Audatex und DAT bewertet. Die Bewertungsergebnisse wurden verglichen und daraus der WBW ermittelt. Eine weitere Marktanalyse in den üblichen Online-Portalen hat ergeben, dass zu den ermittelten Werten keine Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung der Online-Portale neu ermittelt. Die Online-Bewertung des Fahrzeuges wurde analog zu den bereits bekannten Fahrzeugdaten aus Audatex erstellt. Mit in die Bewertung eingeflossen ist der nicht instandgesetzte Vorschaden.“
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