· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
VU will detaillierte Nachweise zu reparierten Vorschäden ‒ so reagieren Gutachter darauf
| Nicht nur in punkto Wiederbeschaffungswert bei im Gutachten benannten Altschäden sorgen Versicherer für Irritationen, wie UE auf Seite 8 ff dieser Ausgabe beleuchtet. Das beschriebene Verhalten des Versicherers bezieht sich auch auf Fälle mit reparierten Vorschäden: Der Versicherer fordert einen detaillierten Nachweis, wie der alte Schaden beseitigt wurde. Denn wisse man nicht, wie intensiv repariert wurde, kenne man nicht den Zustand vor dem aktuellen Unfall und damit auch nicht den Wiederbeschaffungswert. UE erläutert, wie Schadengutachter in der Praxis reagieren. |
Totalschadenabrechnung und Vorschäden
Die Herausforderung der WBW-Ermittlung unter Berücksichtigung eines reparierten Vorschadens hat bereits den BGH beschäftigt (BGH, Beschluss vom 15.10.2019, Az. VI ZR 377/18, Abruf-Nr. 212477).
Der Geschädigte hatte das betroffene Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft. Von einem früheren Unfallschaden wusste er nichts. Beim aktuellen Schadenereignis entstand ein Totalschaden. Der Versicherer grub aus dem HIS Informationen zu einem früheren Unfallschaden an dem Fahrzeug aus und verlangte nun vom Geschädigten den Nachweis, wie das Fahrzeug damals repariert wurde.
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