· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
WBW bei einem jungen Re-Import?
| Nach wie vor begünstigen die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in der EU und die nicht zuletzt darauf basierenden unterschiedlichen Werksabgabepreise der Hersteller das grenzüberschreitende Geschäft mit eigentlich für andere Märkte bestimmten Fahrzeugen. Die werden dann hier besonders günstig angeboten. Aus diesem Umfeld stammt die Frage eines Schadengutachters zum Ansatz des Wiederbeschaffungswerts (WBW): |
Frage: Das Fahrzeug des Geschädigten war bei Schadeneintritt drei Monate alt und 3.300 km gelaufen. Ursprünglich war es beim Vertragshändler als Re-Import mit Tageszulassung gekauft für 32.000 Euro brutto. Die Reparaturkosten betragen nun 30.581,41 Euro. Bei der Suche nach Vergleichsfahrzeugen habe ich kein einziges gefunden, das ebenfalls aus einem Re-Import stammt. Das kann ich belegen. So komme ich auf einen WBW von 35.700 Euro. Der Versicherer rechnet auf Basis 26.000 Euro brutto ab, und zwar mit dem Einwand „Re-Import“. M. E. ist doch der dem Geschädigten relevante und zugängliche Markt entscheidend. Was nun?
Antwort: Schadenersatz ist kein Kaufpreisersatz, sondern stellt auf den WBW ab. Das sieht man schon am Beispiel eines Fahrzeugs, das der Geschädigte in der Fernsehlotterie gewonnen oder dem Insolvenzverwalter für kleines Geld abgekauft hat. Generell ist es also möglich, dass der WBW höher ist, als es der Kaufpreis war. Aber es müssen Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen verglichen werden.
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