· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
WBW für Elektrofahrzeug mit gemieteter Batterie?
| Elektrofahrzeuge sind ein großes Diskussionsthema. Kommen sie oder kommen sie nicht? In der Nische sind sie schon da, wie die folgende Frage zum Wiederbeschaffungswert (WBW) eines solchen Fahrzeugs zeigt. |
Frage: Unser Kunde hat vor wenigen Monaten bei uns ein Elektrofahrzeug neu gekauft. Der Hersteller verkauft das Fahrzeug jedoch ohne die Batterien. Die müssen zum Fahrzeug hinzugemietet werden. Nun hat das Fahrzeug einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden. Die Batterien sind unbeschädigt. Im Hinblick auf den WBW gibt es nun Probleme: Fahrzeuge dieses Alters und dieser Laufleistung sind nicht am Markt. Der Gutachter findet keine vergleichbaren Angebote. Zum anderen stellt sich die Frage: Muss der WBW mit oder ohne Batterien ermittelt werden?
Antwort: In der UE-Ausgabe 3/2015 (Seite 1) hatten wir ein Urteil zu einem ähnlichen Fall vorgestellt: Wenn ein erst sechs Wochen alter Lkw mit einer Laufleistung von 22.392 km einen Totalschaden erleidet, kann der WBW der Neupreis sein. Das gilt dann, wenn auf dem Markt keine sechs Wochen alten oder jüngere Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden ( LG Ulm, Urteil vom 15.08.2014, Az. 4 O 130/13, Abruf-Nr. 143820 ).
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