· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
Wie wird der WBW bei Sonderfarbe ermittelt?
| Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (WBW) stößt auf Schwierigkeiten, wenn der Geschädigte bei seinem nun totalbeschädigten Fahrzeug seinerzeit eine Farbe nicht danach ausgesucht hat, ob sie ihm gefällt, sondern weil er sie braucht. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine Farbe der Wiedererkennung in einer Firmenflotte dient. Das führte zur Leserfrage eines Schadengutachters. |
Frage: Ich muss für ein Handwerkerfahrzeug einen WBW ermitteln. In der Firmenfarbe finde ich keinen. Ein Fahrzeug in beliebiger Farbe kommt aber nicht in Betracht. Was ist zu tun?
Antwort: Das ist die gleiche Thematik wie in der Taxi-Entscheidung des BGH. Dort heißt der Leitsatz:
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