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  • 21.01.2019 · Nachricht · Zulassungskosten

    Schädiger schuldet konkret angefallene Ab- und Anmeldekosten

    | Die Kosten für die Abmeldung des verunfallten und die Anmeldung des beschafften Ersatzfahrzeugs sind vom Schädiger auf der Grundlage der dafür konkret entstandenen Kosten zu erstatten. Den Geschädigten trifft keine Schadenminderungspflicht, die Zulassung selbst durchzuführen, entschied das AG Syke. |