17.05.2017 · Nachricht aus UE · Reparaturkosten
Sieht das Schadengutachten eine Probefahrt nach erfolgter Reparatur vor, und hat die Werkstatt die Probefahrt nach der Reparatur durchgeführt und berechnet, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer sie erstatten, entschied das AG Ravensburg.
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