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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Zu lange mit der gerichtlichen Durchsetzung des Erstattungsanspruchs für Mietwagen gewartet?

    | Ein Urteil des OLG Stuttgart macht gerade die Runde und wird von Versicherern in diversen ‒ insbesondere sich lange hinziehenden ‒ Rechtsstreitigkeiten vorgelegt, in denen es um die Erstattung von Mietwagenkosten geht: „Verjährung“ heißt das Zauberwort, mit dem sich die Versicherer aus der Erstattungspflicht schleichen wollen. Unglücklicherweise leistet das OLG Stuttgart ihnen dabei Vorschub. |

    Mietzinsforderung angeblich verjährt

    Was war passiert? Die ursprüngliche Klägerin (Autovermieterin als Einzelfirma) war verstorben, der Prozess dadurch unterbrochen. Als es später weiterging, berief sich der Versicherer darauf, die zugrundeliegende Mietzinsforderung des Vermieters gegen den Mieter sei inzwischen verjährt. Der Vermieter könne vom Geschädigten nichts mehr verlangen. Daher sei der Schaden entfallen. Und wo es keinen Schaden mehr gebe, müsse auch kein Schadenersatz mehr geleistet werden. Das Gericht hat dem Versicherer Recht gegeben (OLG Stuttgart, Urteil vom 22.01.2018, Az. 7 U 122/12, Abruf-Nr. 200460).

    Verzögerungen bei Schadenabwicklung gibt es immer wieder

    Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es bei der Schadenabwicklung Verzögerungen geben: