17.12.2018 · Textbausteine · Downloads · Kfz-Werkstätten
468: § 312a Abs. 2 BGB nicht bei Verbringungskosten (H)
Der Textbaustein 468 liefert Ihnen die Gegenargumente für folgenden Fall: Der Versicherer behauptet, Sie hätten den Geschädigten in seiner Rolle als Kunde bei Auftragserteilung im Sinne des § 312a Abs. 2 BGB auf entstehende Fracht-, Liefer- oder Versandkosten aufmerksam machen und ihn entsprechend belehren müssen. Dabei unterscheidet der Textbausein zwei Varianten: Der Geschädigte ist ein Verbraucher oder er ist keiner.
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