24.08.2011 · Fachbeitrag aus VA · Entbindungsantrag
Die Ablehnung eines Antrags des Betroffenen, von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden zu werden (§ 73 Abs. 2 OWiG), allein mit dem Ziel, den Betroffenen in der Hauptverhandlung schulmeisterlich zu belehren, beruht auf völlig sachfremden Erwägungen und ist unter keinem Gesichtspunkt vertretbar (OLG Frankfurt a.M. 25.7.11, 2 Ss-OWi 375/11, Abruf-Nr. 112913 ).
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