Seit Inkrafttreten der aktiven beA-Nutzungspflicht Anfang 2022 „fließt“ der elektronische Rechtsverkehr. Damit Sie, (neue) Kollegen und Kanzleimitarbeiter weiterhin unfallfrei fahren, macht unsere beA-Expertin Ilona Cosack Sie und Ihre Mitarbeitenden fit für die sichere Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs. Der zweistündige IWW-Online-Workshop am 22.8.24 um 10:00 Uhr besteht aus Fragen und Antworten und ist wie die „echte“ Führerscheinprüfung in zwei Teile gegliedert: In der Theorie lernen Sie ...
Ein Radfahrer, der in einer Spielstraße einen Pkw überholt, schneidet, ausbremst und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, muss sich ein anspruchsausschließendes Mitverschulden im Sinne des § 254 Abs.
Wird bei einem Parkverstoß allein aus der Haltereigenschaft auf den Verursacher geschlossen, verstößt dies gegen das Willkürverbot. So hat das BVerfG entschieden.
Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“, wie Sie sich dagegen ...
Wir haben in letzter Zeit häufiger über Nachtrunkeinlassungen berichtet. So u. a. auch über einen Beschluss des LG Oldenburg vom 24.5.22 (VA 22, 164). Auf den hat sich jetzt das LG Itzehoe bezogen, das sich auch mit ...
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Gratis für Sie: das Neueste zu Abmahnung und Kündigung
Von israelfeindlichen Posts des Arbeitnehmers bis zur Entfernung einer zu unbestimmten Abmahnung aus der Personalakte: AA Arbeitsrecht aktiv stellt Ihnen die aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung und Kündigung in einer neuen Sonderausgabe vor.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
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Sowohl die vorläufige als auch die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO bzw. § 69 StGB setzen voraus, dass der hiervon Betroffene eine Fahrerlaubnis hat.