13.06.2023 · Nachricht aus VA · Haftungsrecht
Der Versicherer erstattet vorgerichtlich die geltend gemachten Positionen ohne Vorbehalt zur Haftung dem Grunde nach auf der Basis hundertprozentiger Haftung. Allerdings kürzt er Positionen der Höhe nach. Die
Differenz wird eingeklagt. Nun erhebt der Versicherer auch Einwendungen zur Haftung der Höhe nach. Doch das ist nach Auffassung des OLG Schleswig nicht mehr möglich.
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