14.03.2024 · Musterformulierungen · Zivilrecht · Unfallschadensrecht
Bei Inzahlunggabe ohne Reparatur muss konkret abgerechnet werden
Bei der Konstellation „Inzahlunggabe des unreparierten Fahrzeugs und Kauf eines Ersatzfahrzeugs mit MwSt“ ist eine dogmatische Feinheit zu beachten. Wer dabei die „Reparaturkosten brutto“ verlangt, liegt falsch. Es muss „Ersatz des Kaufpreises, begrenzt auf die Höhe der Reparaturkosten brutto“ verlangt werden. Hier finden Sie eine passende Musterformulierung.
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