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  • 17.04.2023 · Downloads allgemein · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Preiserhöhung vor fiktiver Abrechnung oder tatsächlicher Beauftragung der Reparatur

    Die massiven energiekostengetriebenen Preiserhöhungen der Werkstätten fordern geradezu heraus, bei noch (teiloffenen) Abrechnungen fiktiver Reparaturkosten, die ihren Anfang vor der Preiserhöhungsrunde nahmen, die Forderung vorgerichtlich oder im Gerichtsverfahren um die Preiserhöhungen zu erweitern. Denn nach der Rechtsprechung des BGH kommt es für den Schadenersatz auf die Preise zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung bzw. der letzten mündlichen Verhandlung an.