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  • 18.09.2024 · Musterformulierungen · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Verjährung der Grundforderung während der Regulierung ist unerheblich

    Die Schadenregulierung zieht sich lange hin, die Akte liegt auf dem „demnächst“-Stapel, und dann wird kurz vor schadenrechtlicher Verjährung Klage eingereicht. Oder der Prozess zieht sich lange hin, warum auch immer. Und dann wendet der Versicherer ein: Die noch offene Forderung der Werkstatt etc. gegen den Geschädigten sei nun verjährt. Also müsse der Geschädigte nichts mehr an seinen Dienstleister bezahlen, womit der Schaden entfallen sei. Hier finden Sie eine Musterformulierung, mit der Sie dem entgegentreten können.