23.08.2011 · Fachbeitrag aus VB · Mitgliedsbeitrag
Ein Sportartikel-Händler kann den Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub auch nicht anteilig als Betriebsausgabe geltend machen, entschied jetzt das FG Köln. Das Mitglied hatte argumentiert, dass man in der Branche nicht ohne fundierte Kenntnisse in dieser Sportart auskommen könne.
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