06.11.2018 · Nachricht aus VB · Grundsteuer
Gemeinnützige Körperschaften, die Grundbesitz für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzen, müssen dafür keine Grundsteuer zahlen, wenn sie Wohnraum überlassen. Vor dem BFH ist jetzt ein Musterprozess anhängig, wann der begünstigte Wohnraumbegriff erfüllt bzw. wann eine nicht begünstigte Wohnung vorliegt.
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