15.02.2022 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Die Finanzverwaltung hat beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) nachjustiert. Sie hat insbesondere bei den Anforderungen, die an steuerbegünstigte Kooperationen im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gestellt werden, nachgebessert. Außerdem hat die Finanzverwaltung zahlreiche Entscheidungen des BFH in den AEAO eingearbeitet. SB StiftungsBrief informiert Sie über die für Stiftungen wichtigen Inhalte und Konsequenzen.
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09.11.2021 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit kann erlangen, wer einen der in § 52 AO ausdrücklich genannten Zwecke verfolgt. Ist eine Tätigkeit einer Körperschaft innerhalb des steuerrechtlich begünstigten Zwecks zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden, schadet dies der Gemeinnützigkeit nicht. Anders ist es, wenn der jeweilige steuerbegünstigte Zweck auch ohne politische Tätigkeit erreicht werden kann. Das hat der BFH klargestellt. SB stellt Ihnen Hintergrund und Ausgang der Sache ...
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