26.11.2024 · Nachricht aus VB · Gesetzesvorhaben
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit (Abruf-Nr. 244966) vorgelegt. Danach soll der Haftungsfreibetrag von 840 Euro auf 3.000 Euro
(= Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 S. 1 EStG) erhöht werden.
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