25.01.2018 · Musterformulierungen · Pfändung · Amtliche Formulare
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohnpfändung beim Bezug von Naturalleistungen (§ 850c Abs. 4 ZPO)
Regelmäßig kommt es vor, dass sowohl der Schuldner als auch der nicht schuldnerische Ehegatte Einkünfte in etwa gleicher Höhe beziehen und gemeinsam minderjährige Kinder versorgen müssen. Der Unterhalt der Kinder wird hierbei regelmäßig in Naturalien geleistet. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie der durch den nicht schuldnerischen Ehegatten gewährte Naturalunterhalt im Rahmen der Bemessung des unpfändbaren Betrags nach § 850c Abs. 4 ZPO berücksichtigt werden kann.
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