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  • 26.08.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Immobiliarvollstreckung

    Beschränkter Räumungsauftrag nach Zuschlagsbeschluss (§ 885a ZPO)

    Soll aus einem Zuschlagsbeschluss zwangsgeräumt werden, meinen viele Gerichtsvollzieher, die Grundsätze des BGH zur Berliner Räumung seinen nicht anzuwenden. Einige Gerichte stimmen dem zu. Das ist falsch. Denn das Mietrechtsänderungsgesetz hat klar geregelt: Die kostengünstige Berliner Räumung kann eingeleitet werden. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie Sie dabei vorgehen müssen.