23.02.2018 · Sonderausgaben · Downloads · Pfändung
Praxisfälle: Konto und Lohn richtig pfänden
Konto- und Lohn sind die häufigsten Zugriffsobjekte. Doch in der Praxis gibt es hier einerseits für Gläubiger viele Probleme. So gibt es z. B. zahlreiche schuldnerschützende Besonderheiten beim Pfändungsschutz-Konto (P-Konto). Oder Arbeitgeber als Drittschuldner wenden bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens immer noch die sog. Bruttomethode statt der sog. Nettomethode an. Andererseits sind sich Gläubiger oft ihrer Möglichkeiten nicht bewusst, die Ihnen die Rechtsprechung bietet, etwa bei der Herausgabe von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder bei der Pfändung von Lohnvorschüssen bzw. –nachzahlungen oder bei der Pfändung von Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank. All das führt zu Verlusten auf der Gläubigerseite. Die Sonderausgabe hilft, Fehler zu vermeiden und die Vollstreckung konsequent zu optimieren.
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