16.07.2024 · Nachricht aus VE · Notaranderkonto
In VE 17, 42 haben wir darüber berichtet, dass sich bei einer Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Der Auskehrungsanspruch
gegen den Notar ist im Verhältnis zur Kaufpreisforderung als ein Nebenrecht im Sinne von § 401 BGB einzuordnen. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (2.8.23, VII ZB 28/20, Abruf-Nr. 237030 ) diese ...
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16.07.2024 · Nachricht aus VE · Grundbuchrecht
Es stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Schuldner die Umschreibung des Grundbuchblatts – in ein neues „sauberes Grundbuchblatt“ (sog. Grundbuchwäsche) – verlangen kann, um so einen früheren Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- oder Insolvenzvermerk oder frühere
– valutierende – Zwangssicherungshypotheken unkenntlich zu machen.
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09.07.2024 · Nachricht aus VE · Streitwert
Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers ist gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate festgesetzt (BGH 11.10.21, I ZB 68/20, Abruf-Nr. 224051 ). Dieser (Hauptsache-)Wert ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach Auffassung des BGH dann auch regelmäßig als Gegenstandswert für das Vollstreckungsverfahren anzusetzen (Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl., § 25 ...
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09.07.2024 · Nachricht aus VE · Vereinfachter Vollstreckungsauftrag
In der (Gerichtsvollzieher-)Praxis tritt immer wieder folgende Frage auf: Dürfen titulierte fortlaufende Zinsen bei der Beurteilung, ob der Vollstreckungsbescheid (VB) im Original vorgelegt werden muss, berücksichtigt werden? Oder ist nur der Betrag maßgeblich, der im Titel ausgewiesen ist?
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09.07.2024 · Nachricht aus VE · Streitwert
Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers kann gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate festgesetzt werden (BGH 11.10.21, I ZB 68/20, Abruf-Nr. 225557 ).
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09.07.2024 · Nachricht aus VE · Forderungspfändung
Was es mit den unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften auf sich hat und wie Sie auf jährliche Ausschüttungen an Schuldner zugreifen, haben wir bereits erklärt (VE 24, 39). Vielleicht gehen Sie erst seit Kurzem gegen Schuldner vor, die mit Texten und Büchern ihr Geld verdienen und haben bisher nicht auf die wichtigen Stichtage achten müssen. Achtung: Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) ist jetzt aktuell „Ausschüttungszeit“ für 2024.
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03.07.2024 · Fachbeitrag aus VE · Pfändungsfreigrenzen
In VE 24, 118 haben wir über die Auswirkungen der neuen Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.24 berichtet. Nach dem Redaktionsschluss der vorgenannten Ausgabe hat das BMJ eine korrigierte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht (BGBl. I Nr. 160a vom 24.5.24). In der Berichtigung heißt es u. a.: „Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 vom 10. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 160) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Nummer 1 Buchstabe b ist die Angabe „560,90“ durch die Angabe ...
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01.07.2024 · Nachricht aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.24 von 3,62 auf 3,37 Prozent gesenkt worden. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 8,37 Prozent und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 12,37 Prozent.
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25.06.2024 · Nachricht aus VE · IWW-Webinare
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
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25.06.2024 · Nachricht aus VE · Weiterbeschäftigung
Gläubigern unterlaufen häufig Fehler, wenn sie Weiterbeschäftigungsanträge vollstrecken. In einem aktuellen Fall hat das LAG Köln gläubigerfreundlich entschieden (11.3.24, 4 Ta 21/24, Abruf-Nr. 240413 ): Selbst, wenn der Vortrag des Gläubigers einige Mängel zeigt, kann er das Gericht noch überzeugen – nämlich dann, wenn am bereitgestellten Arbeitsplatz digitale Kommunikationsmittel fehlen, die der Gläubiger zwingend benötigt.
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