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  • 21.08.2024 · Sonderausgaben · Büro-Organisation · Steuern und Abgaben

    Umsatzsteuerliche Fragen im Vermittlerbetrieb

    Als Versicherungsvermittler sind Ihre erzielten Provisionen bzw. Courtagen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit – so viel ist klar. Aber was ist mit Zusatzleistungen, die Sie darüber hinaus erbringen? Hier kommt es immer wieder zu Irrtümern, die viel Geld kosten. Die VVP-Sonderausgabe hilft Ihnen, teure Nachzahlungen zu vermeiden.