· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Das sind die umsatzsteuerlichen Spielregeln beim Einsatz von Untervermittlern
von Rechtsanwältin Dr. Alena Kirchinger, Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, München
| In der Praxis wirft die Betätigung als Versicherungsvermittler immer wieder umsatzsteuerrechtliche Fragen auf. VVP greift diese in einer dreiteiligen Beitragsreihe auf. In diesem ersten Beitrag steht die Einschaltung eines Untervermittlers durch einen Obervermittler im Vordergrund. Denn setzen Versicherungsmakler oder -vertreter Untervermittler ein, besteht die Gefahr, dass die Tätigkeit der Versicherungsagentur bzw. des -maklers nicht mehr den Anforderungen entspricht, um in den Genuss der Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen zu gelangen. |
Umsatzsteuerrechtliche Basics für Versicherungsvermittler
Das Umsatzsteuerrecht kennt mehrere Steuerbefreiungen für Vermittlungsleistungen. Neben der Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG) ist vor allem die Vermittlung von Versicherungsleistungen über § 4 Nr. 11 UStG begünstigt. Befreit ist nach § 4 Nr. 11 UStG die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder -vertreter. Die Befreiung umfasst damit schon sprachlich weitere Leistungen als nur die reine Vermittlung. Allerdings bedeutet das nicht, dass alle Tätigkeiten, die nur irgendeinen Zusammenhang zu Versicherungsleistungen aufweisen, unter die Befreiung fallen. Erfasst sind nur die berufstypischen Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers oder -vertreters.
Wann eine solche berufstypische Leistung vorliegt, hat die Rechtsprechung bereits abstrakt umrissen: Entscheidend für die Einschlägigkeit der Steuerbefreiung ist, ob die Dienstleistungen zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen gehören, wie sie von Versicherungsmaklern oder Versicherungsvertretern erbracht werden (EuGH, Urteil vom 03.04.2008, Rs. C-124/07, Abruf-Nr. 081747, Beheer). Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern das Tätigkeitsbild. Der wesentliche Aspekt der Versicherungsvermittlungstätigkeit ist es, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen. Dem typischen Bild entsprechen folgende Tätigkeiten:
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