14.09.2021 · Nachricht aus VVP · Gesetzliche Unfallversicherung
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden.
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