29.08.2023 · Nachricht aus VVP · Pensionszusage
Die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die wegen der Krise der GmbH vereinbart wird, führt nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sie kann auch betrieblich veranlasst sein, so das FG Münster.
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