· Nachricht · Pensionszusage
Vorzeitige Ablösung rückgedeckter Pensionszusage: vGA?
| Die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die wegen der Krise der GmbH vereinbart wird, führt nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sie kann auch betrieblich veranlasst sein, so das FG Münster. |
Im konkreten Fall waren eine Reihe von Gründen maßgebend, dass das FG die betriebliche Veranlasung unterstellte (FG Münster, Urteil vom 26.05.2023, Az. 4 K 3618/18 E, Abruf-Nr. 236812):
- Der Abfindungszahlung stand eine Gegenleistung des Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber. Er erhielt die Zahlung im Gegenzug für den Wegfall seines Pensionsanspruchs.
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