01.02.2008 | Abgeltungsteuer
Drei neue Regeln
Das „Jahressteuergesetz 2008“ regelt drei Sonderfälle zur Abgeltungsteuer, die bereits jetzt Einfluss auf Anlage- und Kreditentscheidungen haben.
Spezialfonds
Die Abgeltungsteuergreift bereits bei einigen Spezialfonds, die der Anleger nach dem 9. November 2007 kauft. Betroffen sind die „Millionärsfonds“ aus Luxemburg und Liechtenstein, aber auch andere Produkte. Denn diese Regelung gilt
- für in- und ausländische Spezialfonds, an denen sich natürliche Personen direkt oder durch den Umweg über vermögensverwaltende Personengesellschaften beteiligen, sowie
- für Publikumsfonds, wenn der Erwerb von der Sachkunde des Anlegers abhängig oder eine Mindestanlagesumme von 100.000 Euro vorgeschrieben ist.
Der Anteilsverkauf ab 2009 unterliegt der Abgeltungsteuer. Bemessungsgrundlage sind die im Fonds thesaurierten Kursgewinne aus nach 2008 erworbenen Wertpapieren oder eingegangenen Termingeschäften. Der Anleger muss den steuerpflichtigen Gewinn dem Finanzamt nachweisen, weil kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt.
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