10.01.2011 | Aktien im Betriebsvermögen
„Voraussichtlich dauernde Wertminderung“ bei Aktien - FG Münster stellt klare Regeln auf
Streit gibt es regelmäßig, wann eine Wertminderung bei Aktien im Betriebsvermögen „voraussichtlich dauernd“ ist und zu einer gewinnmindernden Abschreibung berechtigt. Das Finanzgericht (FG) Münster hat jetzt klare Regeln aufgestellt.
Die Entscheidung des FG Münster
Der Wert der Aktien im Betriebsvermögen der Klägerin war zum Bilanzstichtag deutlich unter die Anschaffungskosten gesunken - teilweise lag er etwa 8 Prozent, teilweise sogar 30 Prozent niedriger. Die Klägerin sah die Wertminderungen als „voraussichtlich dauernd“ an und nahm eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung vor (§ 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz).
Das Finanzamt erkannte diese nicht an. Nach der Verwaltungsanweisung setze eine solche Abschreibung voraus, dass der Börsenkurs zum Bilanzstichtag um mehr als 40 Prozent unter die Anschaffungskosten gesunken sei. Das FG Münster sah dies anders (Urteil vom 31.8.2010, Az: 9 K 3466/09 K, G; Abruf-Nr. 103643).
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