01.11.2007 | Aktien und Fonds
Rechtzeitig in das Maklerbüro verlagern
Makler halten derzeit Aktien und Fonds oft im privaten Bereich, weil dies steuerlich vorteilhaft ist. Ab 2009 mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer geht diese Rechnung nicht mehr auf.
Der Fall: Wertpapiere lagern auf Privatdepots
Einzelunternehmer A setzt zur Renditeoptimierung neben Anleihen verstärkt auf Aktien und Investmentfonds. Hierzu entnimmt er einen Teil der betrieblichen Gewinne und kauft Wertpapiere für sein Privatdepot. Benötigt er finanzielle Mittel im Büro, überweist er die Gelder als Einlage auf das Firmenkonto. Im Jahresdurchschnitt erzielt A Dividenden von 10.000 Euro, Spekulationsgewinne von 1.000 Euro innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist und 4.000 Euro außerhalb der Frist. Die Werbungskosten im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen betragen 2.400 Euro. Sein Steuersatz liegt bei 35 Prozent.
Mit der Zuordnung in die Privatsphäre konnte A bisher Steuern sparen: Die Kursgewinne der Aktien bleiben nach derzeitigem Recht nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, die in den Fonds realisierten Erträge sogar fristunabhängig. Würde A die Wertpapiere als Betriebsvermögen ausweisen, müsste er seine Kurserträge beim Verkauf stets als Betriebseinnahme verbuchen. Ähnlich ist es bei den Fonds: Sofern diese als Kapitalverstärkung in der Bilanz stehen, müssen die Gewinne zur Hälfte dem Betriebsergebnis hinzugerechnet werden. Keine Unterschiede gibt es bei den Dividenden: Sie muss A im betrieblichen wie im privaten Bereich zur Hälfte versteuern.
Das Problem: Abgeltungsteuer bringt verkehrte Welten
Das Kalkül des A geht ab 2009 nicht mehr auf: Nach 2008 erworbene Aktien und Fonds unterliegen unabhängig von der Haltedauer dem Pauschalsatz von 25 Prozent. Zudem entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Und sämtlichen Aufwand für die Geldanlage kann A nicht mehr als Werbungskosten geltend machen. Seine Nachsteuerrendite sinkt, auch wenn der Pauschalsatz unter seiner Progression liegt.
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