01.10.2005 | Aktuelles BMF-Schreiben
Klarstellungen zum marktüblichen Damnum und zur Fifo-Methode
Mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz wurden zwei für Kapitalanleger wichtige Änderungen eingeführt: der gleichmäßige Abzug von Vorauszahlungen und die Fifo-Methode (First in, First out) zur Ermittlung der Spekulationsgewinne/-verluste. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium eine Klarstellung zur Fifo-Methode und zum Abzug von Vorauszahlungen vorgenommen, die wir Ihnen nachfolgend erläutern (Schreiben vom 5.4.2005, Az: IV A 3 - S 2259 - 7/05; Abruf-Nr. 051215 ).
Vorauszahlungen auf Nutzungsüberlassungen von mehr als fünf Jahren sind gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen, für den sie geleistet werden. Dies gilt
für Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks rückwirkend seit dem 1. Januar 2004 sowie |
für andere Vorauszahlungen wie zum Beispiel für Mobilienleasing seit dem 1. Januar 2005. |
Wichtig: Bei Darlehen, bei denen das Damnum vor dem 1. Januar 2006 abgeflossen ist, bleibt es bei der bisherigen Verwaltungspraxis bis zu einer Neuregelung. Ein marktübliches Damnum darf bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zeitpunkt der Zahlung voll als Werbungskosten abgezogen werden.
Marktüblich ist es, wenn für ein Darlehen in einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Damnum von bis zu fünf Prozent vereinbart worden ist.
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