04.08.2010 | Altersversorgung
Pensionsrückstellung trotz Finanzierungslücke abzugsfähig
Ein Leser fragt: „Bei einer Pensionszusage in einem Unternehmen besteht eine Finanzierungslücke in Höhe von 65.000 Euro. Der Versicherer möchte die Lücke durch eine zusätzliche Versicherung schließen. Welche steuerlichen Auswirkungen hat es, wenn die Finanzierungslücke nicht geschlossen wird? Kann die Unterfinanzierung die (teilweise) Auflösung der Rückstellung hervorrufen?“
Unsere Antwort: Nein, für die Pensionsrückstellungen ist die Zusage maßgeblich, nicht die Finanzierung. Handelt es sich zum Beispiel um eine Leistungszusage in Höhe von 1.000 Euro monatlich ab einem Alter von 65 Jahren, ist diese auch die Basis für die Rückstellung, selbst wenn tatsächlich zum Beispiel nur 800 Euro monatliche Rente finanziert sind.
Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 1 | ID 137571