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02.10.2008 | Anlagevermittlung

Auf 20 Jahre angelegte Vermietung steuerlich maßgeblich

Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre dauern, so ist die Vermietungstätigkeit nicht auf Dauer ausgerichtet. In diesem Fall muss die Einkünfteerzielungsabsicht sowohl auf Ebene des Fonds als auch auf Ebene der beteiligten Gesellschafter nachgeprüft werden. Der Prognosezeitraum beträgt 20 Jahre, so der Bundesfinanzhof (BFH).  

Im Entscheidungsfall war das Finanzgericht zum Ergebnis gekommen, dass die voraussichtlichen steuerpflichtigen Einnahmen des Gesellschafters aus der Fondsbeteiligung voraussichtlich niedriger sein werden als seine steuerlich absetzbaren Werbungskosten (Schuldzinsen). Daher erkannte es seine Verluste nicht an. Dieses Ergebnis hat der BFH bestätigt. (Beschluss vom 2.7.2008, Az: IX B 46/08) (Abruf-Nr. 082541)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 4 | ID 121912