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01.11.2006 | Anlagevermittlung

Kick backs: Bank muss 240.000 Euro zahlen

Eine Anlegerin erhält von der Südwestbank AG rund 240.000 Euro Schadenersatz. Grund: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Bank zurückgewiesen (Az: XI ZR 73/05), womit sie sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zu wehren versucht hat (Urteil vom 16.2.2005; Az: 9 U 171/03; Abruf-Nr.  050523 ; sehen Sie auch Ausgabe 3/2004, Seite 2 ).

Hintergrund: Die Bank hatte "kick backs" an eine Firma aus dem Umfeld eines Bevollmächtigten der Anlegerin für die Vermittlung diverser Kapitalanlagen gewährt. Gegenüber der Anlegerin wurden die Geldflüsse jedoch verheimlicht. Dies sei eine "schwerwiegende Treuwidrigkeit", so das OLG.

Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 4 | ID 98824