06.02.2013 · Fachbeitrag · Anlagevermittlung
Beratende Bank muss über Kick-backs aufklären
| Eine Bank ist im Rahmen der Kapitalanlageberatung bei der Empfehlung von Anteilen an geschlossenen Fonds verpflichtet, den Kunden ungefragt darüber aufzuklären, ob und in welcher Höhe sie für die Vermittlung der Beteiligung Kick-backs (verdeckte Rückvergütungen) von der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft erhält. Das hat das OLG Hamm entschieden. |
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