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01.07.2006 | Anschaffungskosten, Anlageverzeichnis und Kfz-Kosten

Wichtige Änderungen für Bilanzierer und Einnahmen-Überschuss-Rechner

Durch das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" und das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" kommen auf Sie umfangreiche Änderungen zu.

Unser Service: Die Gesetze stehen für Sie im Online-Service bereit. Gehen Sie dazu auf unsere Homepage (www.iww.de ) und geben Sie in das Feld "Abruf-Nr" (oben rechts) für das

  • "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" die Abruf-Nr.  061337 und
  • "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" die Abruf-Nr.  061114 ein.
    Anschaffungskosten bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern

    Sind Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner (§  4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz [EStG]), so sind Anschaffungskosten von im Umlaufvermögen befindlichen Finanzanlagen und Immobilien künftig erst mit Zufluss des Veräußerungserlöses (bei einer Veräußerung) oder bei Entnahme als Betriebsausgaben abzugsfähig (§  4 Absatz 3 Satz 4 EStG). Von der Änderung sind betroffen:

  • Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte des Umlaufvermögens