01.10.2004 | Ansparabschreibung
Mehrere Investitionen - keine Sammelrücklage
Die für die Ansparabschreibung erforderliche Rücklage muss für jede geplante Investition einzeln gebildet werden (§ 7g Einkommensteuergesetz). Es reicht nicht, einen einheitlichen Rücklagenbetrag für mehrere Investitionen anzugeben, so der Bundesfinanzhof. Das heißt für Sie: Planen Sie mehrere Investitionen müssen Sie für jedes einzelne Wirtschaftsgut bzw. für jede Investition angeben, wie viel es voraussichtlich kosten wird. (Beschluss vom 16.6.2004, Az: X B 172/03; Abruf-Nr. 042447 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 4 | ID 98442