01.01.2004 | Arbeitsverhältnisse
Hinzuverdienstgrenze auf 345 Euro angehoben
Wenn Sie einen Rentner beschäftigen, sollten Sie Folgendes wissen: Die Hinzuverdienstgrenze von bisher 340 Euro ist zum 1. Januar 2004 auf 345 Euro brutto angehoben worden. Die 345-Euro-Grenze gilt also ab sofort bundesweit für
die Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr, |
die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (erstmaliger Rentenbeginn bis 31. Dezember 2000) und |
die Rente wegen voller Erwerbsminderung (erstmaliger Rentenbeginn ab 1. Januar 2001). |
Unser Service: Die aktuellen Grenzen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .
Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 3 | ID 98299