01.10.2004 | Bankgeschäfte
Streitpunkt "aktueller Kontostand"
Ein Kontoauszug, der ohne jeden weiteren Hinweis optisch hervorgehoben als "neuen Kontostand" einen Betrag ausweist, in dem zwar bereits gebuchte, aber noch nicht valutierte Zahlungseingänge enthalten sind, ist irreführend. Daher dürfen Banken diese Form des Auszugs nicht mehr verwenden. Zu diesem Ergebnis ist das Oberlandesgericht Celle gelangt. Begründung: Ein solcher Auszug lasse den Kunden nicht erkennen, dass er über den noch nicht valutierten Zahlungseingang nicht zinsfrei verfügen könne. (Urteil vom 16.6.2004, Az: 3 U 38/04; Abruf-Nr. 042232 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 4 | ID 98443