01.09.2007 | Beratungshonorar
Die steuerlichen Anforderungen an eine Rechnung beachten
Mehr und mehr Versicherungsmakler betreiben Honorarberatung. Sie beraten beispielsweise ein Unternehmen zu bAV, weil dieses nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München auf gezillmerte Tarife verzichten will. Oder sie prüfen Versicherungsverträge auf etwaige Lücken. Von vornherein ist klar: Die Beratung hat nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrags zum Ziel. Die erbrachte Leistung soll daher dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Doch wie muss die Rechnung aussehen? Nachfolgend stellen wir das Muster einer Rechnung vor und erläutern es Ihnen.
Rechnungsmuster
... (Name und Anschrift des Kunden, vollständig)
Rechnung für bAV-Beratung am ...
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,
für die bAV-Beratung am ... stelle ich Ihnen folgenden Betrag in Rechnung:
Überweisen Sie bitte den Rechnungsbetrag bis zum ... auf unser Konto.
Mit freundlichen Grüßen ... Rechtsform: ... (zum Beispiel GmbH, e. K.); Geschäftsführer: ... (bei GmbH) Registergericht, Handelsregister-Nummer: ... (zum Beispiel AG Leipzig, HRB 456) |
Wichtig: Rechnungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es reicht, wenn sich aus dem Inhalt ergibt, dass es sich um eine Abrechnung für eine Leistung handelt.
Erläuterungen
Folgende Pflichtangaben sind aber unbedingt erforderlich:
1. Vollständige Angaben zu Rechnungsaussteller und -empfänger
Die Rechnung muss den vollständigen Namen, die Firma und die Anschrift Ihres Unternehmens (= leistender Unternehmer) sowie die des Kunden (= Leistungsempfänger) enthalten.
2. Datums- und Zeitangaben
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