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01.07.2005 | Bilanz

Bestandspflege-Rückstellung auch in Spezialfällen

Ein Leser teilte uns mit, dass er schon im Jahr 1999 ein Urteil zur Bestandspflege-Rückstellung erstritten hat. Er ist im Bereich Seetransportversicherungen tätig. Er bekommt von seinem Versicherer eine Prämie, die sowohl den Abschluss des jeweiligen Vertrags als auch die Betreuung umfasst. Zum Ende eines jeden Jahres aktiviert er alle ausstehenden Provisionen (für Abschluss und Betreuung) und rechnet die Betreuungsprovisionen insoweit gegen, als sie auf die Vertragsbearbeitung nach dem Bilanzstichtag entfallen. Diese Buchungspraxis hat der Bundesfinanzhof abgesegnet. (Urteil vom 14.10.1999, Az: IV R 12/99; Abruf-Nr.  000186 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 2 | ID 98570